Home > AGB

AGB

  1. Allgemeines

    Diese Geschäfts­bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfts­beziehungen. Unternehmer im Sinne dieser Geschäfts­bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen­gesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Abweichende, entgegen­stehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts­bedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertrags­bestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mit Erhalt der Auftrags­bestätigung, spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Geschäfts­bedingungen im Verkehr mit Unternehmern als angenommen.

  2. Vertragsumfang und Lieferpflicht

    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen. Ergänzungen, änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für Bestellungen, die unseren Vertretern erteilt werden. Die schriftliche Auftrags­bestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag unverzüglich ausgeführt wird. Gegenüber Unternehmern gilt in diesem Fall die Rechnung gleichzeitig als Auftrags­bestätigung. Bestellt ein Verbraucher Waren auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangs­bestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar, sie kann aber damit verbunden werden. Jeder Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbst­belieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, dass die Nichtlieferung von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nicht­verfügbar­keit der Leistung alsbald informiert. Der Kunde ist verpflichtet, auch Teilleistungen anzunehmen.

  3. Preise

    Unsere Preise sind EURO-Preise der Bundesrepublik Deutschland. Alle Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und Versand und stets zzgl. Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei einem Bestellwert unter 100,- berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 20,-. Muster und Ansichtssendungen stellen wir in Rechnung. Erfolgt deren Rücksendung innerhalb von 10 Tagen ab Versanddatum, wird der berechnete Betrag storniert. Die Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge durch den Kunden ist in den Preisen für spezielle Produkte berücksichtigt. Der Kunde erwirbt daher kein Eigentum an diesen Werkzeugen. Sie bleiben unser Eigentum.

  4. Eigentumsvorbehalt

    Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, über die Waren zu verfügen, sie an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Be- und Verarbeitung unserer Waren erfolgen, soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluss des Eigentumserwerbs gem. § 950 BGB. Soweit der Kunde durch Verarbeitung oder Vermischung Eigentümer wird, überträgt er zur Sicherheit für unsere Zahlungsforderungen schon jetzt auf uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen unter gleichzeitiger Vereinbarung, dass er diese für uns verwahrt. Eine Weiterveräußerung ist dem Kunden im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet unter der Bedingung, dass der Kunde sofortige Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser den Preis vollständig gezahlt hat; insoweit erteilen wir unsere Einwilligung zur übertragung des Eigentums auf den Dritten. Die von dem Dritten gezahlten Kaufpreise empfängt der Kunde im Betrag unserer Zahlungsforderung treuhänderisch mit der Verpflichtung, den Betrag sofort an uns weiterzuleiten. Für den Fall des Wiederverkaufes tritt der Kunde schon mit Abschluss des Geschäftes seine künftige Kaufpreisforderung sicherungshalber an uns ab, ohne dass es hierzu einer besonderen weiteren Erklärung bedarf; vorgenannte Abtretungen nehmen wir bereits hiermit an. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der neu entstandenen Kaufpreisforderung befugt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und/oder in Zahlungsverzug gerät. Auf Verlangen hat uns der Kunde seine Abnehmer mitzuteilen und diesen die Abtretung anzuzeigen, sowie uns alle zur Geltendmachung der Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert unsere Forderung um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behalten wir uns vor. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Unser Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden herabzusetzen. Treten wir zurück, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware auf Kosten des Kunden kennzeichnen, gesondert lagern und abholen zu lassen. Der Kunde erklärt bereits mit Vertragsschluss sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu dem Zweck das Gelände betreten und befahren können, auf dem sich die Ware befindet. Alternativ zu dem Rücktrittsrecht können wir vom Kunden Sicherheit verlangen.

  5. Zahlungsbedingungen

    Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, spätestens ab Anlieferung der Ware bei dem Kunden ohne jeden Abzug zu leisten, wenn nicht bei Vertragsschluss schriftlich abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und bei Vorauskasse gewähren wir 2% Skonto. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es in allen Fällen auf den Geldeingang auf unserem Konto an; dies gilt auch bei Wechsel- und Scheckzahlung. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Scheck oder Wechsel eingelöst ist und keine Rückbelastung erfolgt. Die Zahlung durch Wechsel bedarf unserer vorherigen, schriftlichen Vereinbarung, wobei der Kunde mit dem Wechsel verbundene Spesen und Kosten zu tragen hat. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder stellt er seine Zahlungen ein, wird unsere gesamte Forderung gegen den Kunden aus allen Geschäften mit uns sofort fällig. Bei überschreiten der vereinbarten Zahlungstermine treten die Verzugsfolgen ein. Wir berechnen den gesetzlichen Zinssatz, derzeit 5% über dem Basiszins gegenüber Verbrauchern und 8% über dem Basiszins gegenüber dem Unternehmer oder einer sonstigen Person im Sinne des § 310 Abs. 1 S. 1 BGB. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens gegen Nachweis behalten wir uns vor. Zurückbehaltungsrechte des Kunden, die auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen, sofern der Kunde Unternehmer oder eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 S. 1 BGB ist und die Gegenforderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen, sofern diese Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

  6. Lieferzeit

    Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Hiervon abweichende Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Können wir nicht pünktlich liefern, werden wir den Kunden informieren. Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung in Verzug und hat uns der Kunde erfolglos eine angemessene Nachfrist, die mindestens vier Wochen zu betragen hat, gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ist der Kunde Unternehmer, hat das Setzen der Nachfrist schriftlich zu erfolgen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werkes bestehenden Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir oder unsere Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Energiemangel, Verzögerungen in der Anlieferung von Komponenten und sonstigen Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, höhere Gewalt) verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom durch uns noch nicht erfüllten Teil des Vertrages berechtigt. Schadenersatzansprüche des Kunden sind dann ausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Kunden die bereits erbrachten Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen.

  7. Gefahrübergang

    Versandweg und Versandart werden von uns bestimmt. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Weisung des Kunden verpflichtet; die Kosten dieser Versicherung trägt der Kunde. Veränderungen oder Verschlechterungen der Ware während des Transportes oder aufgrund unsachgemäßer Einlagerung haben wir nicht zu vertreten. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie etwa frachtfreie Versendung, Anfuhr o.ä. übernehmen. Haben wir dem Kunden angezeigt, dass die Ware versand- oder abholbereit ist, geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn er die Ware nicht abruft oder abholt und wir ihm hierzu erfolglos eine angemessene Frist gesetzt haben.

  8. Beanstandung, Mängelhaftung, Gewährleistung

    • Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, gilt die Ware als genehmigt und Ansprüche wegen erkennbarer Mängel sind ausgeschlossen.

      • Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für rechtzeitig angezeigte Mängel der Ware zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl.
        Alle Kunden haben uns für die Nacherfüllung eine angemessene Zeitspanne einzuräumen.

      • Bleiben unsere Erfüllungsbemühungen innerhalb der angemessenen Frist erfolglos, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

      • Ist der Kunde Unternehmer und wählt wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verschwiegen haben.

    • Begehrt der Kunde Gewährleistung wegen Mängeln der Sache, sind uns die mangelhaften Produkte auf Verlangen im Original vorzulegen. Alle Produkte, die in unserem Hause be- und verarbeitet werden, sind mit einer Qualitätskontrolle unterworfen, die mit einer Versiegelung endet. Mit unseren Kunden, die Unternehmer sind, gilt als vereinbart, dass bei Bruch des Siegels ein unberechtigter Eingriff in unser Produkt gegeben ist, der die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausschließt.

    • Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt; technische Änderungen und Verbesserungen bleiben vorbehalten. Soweit wir nicht selbst Hersteller sind, sondern Produkt von Dritten beziehen, stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben der Ware dar.

    • Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

    • Ist uns die Herstellungsweise, die Materialzusammensetzung oder die Form der Produkte vom Kunden vorgegeben, haften wir in keinem Falle für die Brauchbarkeit der Ware; eine besondere Prüfung der Brauchbarkeit und Funktionsfähigkeit der so hergestellten Waren erfolgt ausschließlich durch schriftlichen Auftrag, der gesondert zu vergüten ist.

    • Werden wir nach § 478 BGB in Anspruch genommen, erfolgt unsere Haftung durch Abtretung eigener Ansprüche gegen unsere Lieferanten; der Unternehmer nimmt die Abtretung für diesen Fall bereits jetzt an. Ein Anspruch des Kunden auf Ersatz von Kosten, die im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Lieferanten entstehen, ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn etwaige kostenauslösende Maßnahmen, insbesondere die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, nicht vorher mit uns abgestimmt werden.
      Kommt ein Anspruch gegenüber dem Lieferanten nicht in Betracht oder weigert sich der Lieferant, gegenüber dem Kunden zu haften, gilt für die in diesem Fall wieder auflebende Eigenhaftung, dass der Kunde den Nachweis führt, dass ein vom Verbraucher geltend gemachter Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Unternehmer vorhanden war; ein Anspruch auf Schadenersatz, der nicht an der Ware selbst entstanden ist, ist ausgeschlossen, wenn nicht die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden.

    • Einschränkungen der vertragsgemäßen oder gewöhnlichen Verwendung der Ware, die ausschließlich auf vom Kunden vorgegebenen Materialien, Maßen, Verarbeitungsrichtlinien und/oder -formen beruhen, stellen keinen Mangel dar.

  9. Haftungsbeschränkungen
    Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
    Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden; dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
    Weitergehende Ansprüche des Kunden als die vorstehend genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden; für sonstige Schäden gilt sie nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; schließlich gilt sie nicht, soweit ein Schaden durch das Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die wir garantiert haben. Der Ausschluss einer weitergehenden Haftung auf Schadenersatz gilt nicht für Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.

  10. Verjährung
    Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
    Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (§ 310 Abs. 1 S. 1 BGB)

  11. Gewerbliche Schutzrechte
    Gewerbliche Schutzrechte Dritter (Patente, Warenzeichen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster):
    für Ansprüche, die sich aus gewerblichen Schutzrechten Dritter ergeben, haben wir gegenüber dem Kunden in folgendem Umfang einzustehen:

    • Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

    • Sind die von uns gelieferten Waren nach Zeichnungen, Beschreibungen oder Muster des Kunden angefertigt, so übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass durch unsere Herstellung und Lieferung in der vorgesehenen Ausführung keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Unsere Haftung für die vorsätzliche Verletzung von gewerblichen Schutzrechten bleibt davon unberührt.

    • Erhebt ein Dritter Ansprüche auf gewerbliche Schutzrechte bezüglich des Liefergegenstandes, so hat der Kunde den Nachweis dieses Rechtsmangels erst geführt, wenn gegen ihn oder uns ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist.
      Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, uns den Streit zu verkünden.

    An eigenen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden; sie sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

  12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ausschließlich der Firmensitz in Dörentrup-Humfeld als vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand aller sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist nach unserer Wahl das Amtsgericht Lemgo oder das Landgericht Detmold.

  13. Verbindlichkeit des Vertrages
    Für das Vertragsverhältnis gilt das Deutsche Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte einer der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder eine regelungsbedürftige Lücke auftreten, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt; die unwirksame Regelung oder Lücke wird vielmehr durch eine Regelung ersetzt, die den wirtschaftlichen Sinn des Geschäftes und der beiderseitigen Interessen gerecht wird.

A. & H. MEYER GmbH
Leuchten und Büroelektrik
Fermke 8
32694 Dörentrup
Germany

fon: +49 5265 9488-0
fax: +49 5265 9488-11

info@ah-meyer.de www.ah-meyer.de

A. & H. MEYER Sdn. Bhd.
3, Jalan Astaka U8/84
Section U8, Bukit Jelutong
40150 Shah Alam
Malaysia

fon: +60 3 7845 7277
fax: +60 3 7845 2155

sales@ah-meyer.com.my www.ah-meyer.com.my

Diese Seite:

Gestaltung & Realisation LOUIS INTERNET